Arbeitsagentur

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Falls du derzeit Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit beziehst, musst du spätestens eine Woche vor deinem Umzug die neue Anschrift deiner Agentur mitteilen.

Das passende Formular nennt sich „Veränderungsmitteilung“, welches dir bereits bei der Arbeitslosenmeldung von der Agentur für Arbeit zugestellt wurde. Wenn nicht, kannst du es auch jederzeit noch mal anfordern. Das Formular kannst du auch hier als PDF-Datei downloaden: Veränderungsmitteilung



Nach dem Umzug kann eine andere Agentur für Arbeit für dich zuständig sein, hier musst du dich melden, um weiterhin fortlaufende Leistungen zu erhalten. Falls nicht, könnte dein Anspruch für die Zeit, in der du dich nicht gemeldet hast, entfallen.

Wenn du nun noch offene Fragen zum Thema "Meldung meines Umzugs bei der Agentur für Arbeit" hast, findest du im Merkblatt: Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen noch mal alles Wissenswerte für umziehende Leistungsempfänger.